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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72 (https://dejure.org/1972,2967)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.1972 - 1 A 12/72 (https://dejure.org/1972,2967)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 1972 - 1 A 12/72 (https://dejure.org/1972,2967)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72
    Die Bestimmung des Eigentumsinhalts darf deshalb nicht dem Ermessen der Verwaltungsbehörde überlassen bleiben (BVerwG, Urteil vom 29. April 1964, BVerwGE 18, 247 [250]).

    Ebenso besteht kein Anlaß, die Regelung des § 74 Abs. 3 LWG in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 18, 247 [250]) zu der Vorschrift des § 35 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes (sonstige Vorhaben können ... zugelassen werden ...) dahin auszulegen, daß ein Grundstückseigentümer ebenso wie auf die Baugenehmigung auch auf die Planfeststellung immer dann einen Anspruch habe, wenn die im Gesetz ausdrücklich genannten Versagungsgründe nicht gegeben sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1971 - 2 A 82/70
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72
    Infolgedessen kann die Rechtsstellung des Ausbauunternehmers nicht schon dadurch beeinträchtigt werden, daß die Behörde ohne Einhaltung des förmlichen Verfahrens den Antrag ablehnt (im Ergebnis ebenso BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965, ZfW 1965 S. 98 [102] für das Bewilligungsverfahren nach § 9 WHG und Urteil des 2. Senats des erkennenden Gerichts vom 5. Mai 1971 - 2 A 82/70 - zum Planfeststellungsverfahren nach dem Landeseisenbahngesetz).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72
    Es ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn bei der Abwägung der verschiedenen Interessen die objektive Gewichtigkeit der einzelnen Belange nicht zutreffend berücksichtigt worden ist (so BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301 [309] zum Abwägungsgebot bei der Bauleitplanung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1969 - 1 A 36/68
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72
    Das hat der erkennende Senat auch nicht in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 25. September 1969 - 1 A 36/68 - (AS 11, 234) gesagt.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1972 - 1 A 12/72
    Er verlangt ebenfalls, daß der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung die dem staatlichen Eingriff offenliegende Rechtssphäre selbst abgrenzt und dies nicht dem Ermessen der Verwaltungsbehörde überläßt (BVerfG, Urteil vom 3. Mai 1966, BVerfGE 20, 150 [157/158]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

    Die hier vertretene Ansicht zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs einerseits der §§ 3, 7 und 8 WHG und andererseits des § 31 WHG steht in Übereinstimmung mit der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Auffassung (vgl. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 A 12/72 - in ZfW 1973 S. 174; VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 1976 - VII 1674/76 - in DÖV 1977 S. 331), allerdings nicht auch mit Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 25. Januar 1973 - III ZR 113/70 - (BGHZ 60, 126) und vom 5. Juli 1973 - III ZR 202/71 - (ZfW 1975 S. 45) zum wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren.
  • VG Hannover, 22.10.2019 - 4 A 4950/18

    Bebauungsplan; Planfeststellungsbeschluss; Planrechtfertigung; Vorratsplanung

    Im Wasserrecht erkennt die Rechtsprechung dagegen einen Rechtsanspruch darauf an, dass dem Privaten der Gewässerausbau gestattet wird, wenn keine gesetzlich näher umschriebenen Hinderungsgründe vorliegen (OVG Koblenz, Urteil vom 12.07.1972 - 1 A 12/72 -, juris Rn. 21; OVG Münster, Urteil vom 08.05.2012 - 20 A 3779/06 -, juris Rn. 36; ohne vertiefende Diskussion unterstellen die Zulässigkeit: BVerwG, Urteil vom 10.02.1978 - IV C 25.75 -, BVerwGE 55, 220-232; Urteil vom 12.09.1980 - IV C 89.77 -, juris; Urteil vom 13.04.1984 - 4 C 69/80 -, juris; Urteil vom 18.05.1990 - 7 C 3/90 -, juris).
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